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über die Auflegung des geänderten Entwurfs der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts

 

Der vom Gemeinderat der Gemeinde PILL in seiner Sitzung vom 17.03.2014 beschlossene Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist in der Zeit vom 11.04.2014 bis zum 30.05.2014 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.

Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind Stellungnahmen eingelangt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Pill hat in seiner Sitzung am 27.08.2014 zu Tagesordnungspunkt 10b gemäß § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, nach ordnungsgemäßer Behandlung der Stellungnahme den von DI Lotz & DI Ortner geänderten Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Pill durch zwei Wochen hindurch vom 03.09.2014 bis 18.09.2014 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderungen gegenüber der ersten Auflage vor:

 

  • Erweiterung des baulichen Entwicklungsbereiches im Bereich der Gp. 255/2 mit der Festlegung Zeitzone z2, Wohnen W, Index 11 und Dichtestufe B!
  • Erweiterung des baulichen Entwicklungsbereiches im Bereich der Gp. 310/1 mit der Festlegung Zeitzone z2, Wohnen W, Index 11c und Dichtestufe D1
  • Änderung des baulichen Entwicklungsbereiches im Bereich der Gp. 640/2 von derzeit Index 11 auf Index 10
  • Ergänzung der Zählerlegende des Verordnungstextes mit dem „Indexzusatz c für Auflagen zur Erschließung: Als Voraussetzung zur Ausweisung als Bauland ist die Koordination mit dem Baubezirksamt/Abteilung Straßenbau hinsichtlich verkehrstechnischer Auflagen (Begegnungsfall, Straßenbreite, Neigungsverhältnisse und Straßenbefestigung) erforderlich.“

Die Änderungen lassen keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen erwarten, weshalb der bereits im Zuge der ersten Auflage ebenfalls aufgelegte Umweltbericht nicht geändert wird, eine neuerliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005 ist daher nicht erforderlich.

Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben beschriebenen Änderungen.

Personen, die in der Gemeinde PILL ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde PILL eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfs abzugeben.

Unterlagen: