01. März bis 30. September 2024
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen sowie Alimente.
Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online (über den mitgeteilten Link) lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, ...), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen laut Folgeantrag zu übermitteln.
Für Haushalte von Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie Mindestsicherungsbezieher:innen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Factsheet_Tirol_Zuschuss_2.0.pdf herunterladen (0.84 MB)
Alle eingelangten Anträge werden schnellmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.
Zuständige Stelle
Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 / 508-3693 bzw. 7660
E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at