Dächer von Schnee räumen !!!

Aufgrund von einigen Anfragen fassen wir kurz zusammen, warum die Feuerwehr im Allgemeinen keine Dächer abschöpft:

 ·  Das Entfernen von Schnee, Eisplatten sowie Eiszapfen von Dächern hat durch den jeweiligen Hausbesitzer zu erfolgen. Wenn sich jemand nicht in der Lage sieht, bzw. nicht die Möglichkeit hat diese Arbeiten zu erledigen, dann gibt es Fachfirmen, welche solche Arbeiten durchführen (Dachdecker, Spenglerei, Zimmerei,…). Die Feuerwehr will keine Konkurrenz zu solchen Firmen bilden. Sollten Eiszapfen, Eisplatten, bzw. Dachlawinen abzustürzen drohen, so ist der Gefahrenbereich zu kennzeichnen und abzusichern.

 Sollte trotzdem die Feuerwehr ausrücken:

 ·  Ist es nicht möglich, eine Fachfirma zu erreichen, kann die Feuerwehr in Ausnahmefällen das Dach vom Schnee befreien. Dies gilt allerdings als Arbeitseinsatz und wird entsprechend der gültigen Tarifordnung verrechnet.

 ·  Gefahr im Verzug:

In diesem Fall ist ein Statiker beizuziehen, welcher die Lage beurteilt, und entscheidet ob es sich tatsächlich um Gefahr im Verzug handelt. Die Feuerwehr hat dies weder zu beurteilen, noch zu entscheiden. Erst nach Beurteilung des Statikers wird entschieden, ob das Dach abzuschöpfen ist (behördlicher Auftrag der Gemeinde – Einsatz ist verrechnungsfrei).